Straßburg stoppt spanische Willkür
Europäisches Menschenrechtsgericht verurteilt ungesetzliche Praxis gegenüber ETA-Gefangenen
Spanien muss ETA-Gefangene freilassen, die trotz Strafverbüßung weiter inhaftiert sind. So der Spruch des Europäischen Menschenrechtsgerichts.
Spaniens Justiz hat einen schweren Schlag erhalten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat erstmals ein Urteil zu einer Praxis in Spanien gefällt, mit der die Freilassung von Gefangenen der baskischen Untergrundorganisation ETA nach der Verbüßung ihrer Haftstrafe verhindert wird. Einstimmig stoppte der Gerichtshof die »Doktrin Parot« und ordnete die sofortige Freilassung von Inés del Río an, die eigentlich schon vor vier Jahren hätte freikommen müssen. Spanien wurde zudem verurteilt, die Baskin mit insgesamt 31 500 Euro zu entschädigen.
Erstmals wurde die Doktrin 2006 auf Henri Parot angewendet, weshalb sie dessen Namen trä...
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