Afrikaner in der 1. Reihe
Kommentar von Martin Ling
Straflosigkeit für Kriegsverbrecher darf es nicht geben, denn Straffreiheit ebnet den Weg für Wiederholungstäter. So ist es zu begrüßen, dass mit dem kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga erstmals ein Kriegsherr vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Lubanga ist ein Kriegsherr unter vielen.
Dass in Den Haag bisher nur Afrikaner vor Gericht stehen, zeigt, wie unausgewogen der IStGH vorgeht. Das ...
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