Freispruch für Neonazi nach blutiger Auseinandersetzung
Der 29-Jährige aus dem Ortenaukreis war wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er war im Oktober vergangenen Jahres im südbadischen Riegel am Rande einer rechtsextremen Veranstaltung mit seinem Auto auf Aktivisten der linken Szene zugerast. Einer seiner drei Opfer, ein 22-Jähriger, war vom Auto erfasst und schwer verletzt worden. Sie waren vermummt und teils bewaffnet auf den allein im Auto sitzenden Neonazi zumarschiert. Dieser sei daraufhin in Panik geraten, habe sein Auto gestartet und es auf die Gegner gesteuert, sagte die Vorsitzende Richterin, Eva Kleine-Cosack. Der Angeklagte hatte sich während des gesamten Prozesses nicht geäußert.
"Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind", sagte Kleine-Cosack in der Urteilsbegründung. Sie berief sich auf den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten." Dieser gelte auch für Neonazis. In dem Verfahren sei es nicht um politische Ansichten, sondern allein um eine Straftat gegangen. Die in der Anklage unterstellte Tötungsabsicht lasse sich nicht beweisen. Dem fahrenden Auto hätten die linken Aktivisten zudem mühelos aus dem Weg gehen können, erklärte Kleine-Cosack.
Der Staat muss dem Rechtsextremisten nun eine Entschädigung zahlen, weil die Behörden nach dem Vorfall seinen Führerschein entzogen hatten.
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