Alles Okay mit den Regelsätzen
Bundessozialgericht hält Hartz IV für verfassungskonform
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht verfassungswidrig. Damit wies das Gericht gestern eine Klage gegen den 2011 gültigen Satz von monatlich 364 Euro für Alleinstehende ab.
Als das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 entschied, dass die Hartz-IV-Regelsätze neu und in transparenter Weise berechnet werden müssten, war die Panik im Regierungslager groß. Denn bis dahin beruhte die Ermittlung der monatlichen Pauschale für Langzeitarbeitslose und deren Kinder mehr oder weniger auf Schätzungen. Das daraufhin erarbeitete Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz wurde zum Spielball politischer Deals zwischen Regierung und Opposition und konnte erst rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Es sollte eine solide Grundlage für die Berechnung bieten. Der Regelsatz für Alleinerziehende stieg damals um fünf Euro auf 364 Euro. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung plädierte hingegen für einen monatlichen Betrag von mehr als 535 Euro. Wohlgemerkt ohne Miet- und Heizkosten.
Am Donnerstag beschäftigte sich nun das höchste deutsche Sozialgericht mit der Klage einer Langzeitarbeitslosen, die den seit 2011 geltende...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.