Kinderbetreuung nur mit Zustimmung
Bundesgerichtshof: Tagesmuttertätigkeit ist in Eigentumswohnungen erlaubnispflichtig
Mitunter fühlen sich Anwohner von Kindern in Mehrfamilienhäusern gestört. Der Bundesgerichtshof gibt Wohnungseigentümern nun das Recht, Kinderbetreuung durch Tagesmütter zu untersagen.
Karlsruhe (epd/nd-Klemm). Werden mehrere Kinder in einer Eigentumswohnung von einer Tagesmutter betreut, muss diese die anderen Wohnungseigentümer des Hauses um Erlaubnis fragen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern in Karlsruhe verkündeten Urteil entschieden. Erst wenn der Hausverwalter oder die Mehrheit der Wohnungseigentümer es verbieten, die Kinder zu betreuen, kann diese Entscheidung gerichtlich noch einmal überprüft werden, so die Richter. Der Entschluss ist somit nicht endgültig.
Ob Lärm der betreuten ...
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