Leichter aus der privaten Insolvenz

Kabinett beschließt früheren Schuldenerlass

Berlin (AFP/nd). Verbraucher und insolvente Existenzgründer sollen künftig bereits nach drei statt nach sechs Jahren aus ihren Schulden herauskommen können. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch, das gesetzliche Verfahren zur sogenannten Restschuldbefreiung zu reformieren. Damit werde Menschen, »die in eine finanzielle Notsituation geraten sind, schneller als bisher eine zweite Chance eröffnet«, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre ist dem Gesetzentwurf nach möglich, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser Frist mindestens ein Viertel der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten zu zahlen. Eine...


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