Grundrecht für Flüchtlinge

Bundesverfassungsgericht fordert neues Asylbewerberleistungsgesetz

  • Christopher Senf
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Das Bundesverfassungsgericht straft die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetz ab und fordert eine unverzügliche Neuregelung.

Menschen, die in der Bundesrepublik Asyl beantragen, müssen mehr Geld bekommen. Das entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die derzeitigen Leistungen nach dem umstrittenen Asylbewerberleistungsgesetz verstoßen demnach gegen das im Grundgesetz garantierte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Die Leistungen für Asylbewerber - die im Gesetz immer noch in D-Mark geregelt sind - wurden seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen nicht mehr erhöht. Dies sei »unzureichend«, urteilte das Gericht. »Zudem ist die Höhe der Geldleistungen weder nachvollziehbar berechnet worden, noch ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich«, stellte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.