EnBW zieht nicht nach Karlsruhe
Konzern verzichtet auf Verfassungsbeschwerde
Karlsruhe (dpa/AFP/nd). Der Energieversorger EnBW verzichtet auf eine Verfassungsbeschwerde in Sachen Atomausstieg. Im Gegensatz zu anderen Energieunternehmen werde man nicht vor dem obersten Gericht in Karlsruhe um Entschädigung kämpfen, teilte das Unternehmen am Montag mit. Da die EnBW zu mehr als 98 Prozent in öffentlicher Hand sei, fehle die Grundrechtsfähigkeit. Eine Verfassungsbeschwerde wäre damit...
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