Haftstrafe für braune Töne

Ex-Frontbann 24-Chef und Sohn verurteilt wegen Verbreitens volksverhetzender Musik

  • Marina Mai
  • Lesedauer: 3 Min.

Wegen Produktion und Verbreitung von Nazimusik verurteilte gestern das Berliner Landgericht alte Bekannte aus der Naziszene. Uwe D., 49, einst Chef der inzwischen verbotenen Kameradschaft »Frontbann 24«, bekommt 19 Monate auf Bewährung. Sein 26-jähriger Sohn Gordon D., Liedermacher unter dem Namen »Midgards Stimme«, erhielt eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre beim Vater und zwei Jahre beim Sohn festgesetzt. Beiden Verurteilten wurden jedoch zwei beziehungsweise drei Monate »Entschädigung« eingeräumt. Grund ist, dass das Gericht sich wegen Arbeitsüberlastung zu viel Zeit gelassen hatte, die Verhandlung zu eröffnen. Das sei den Angeklagten nicht anzulasten.

Beide Männer hatten zwischen 2006 und 2010 Lieder mit volksverhetzendem Inhalt produziert, auf CDs gebrannt und in einem rechtsextremen Internetradio präsentiert. Die CD-Cover hatten verfassungsfeindliche Symbole enthalten. Die Titel mit Textpassagen wie »Das deutsche Reich muss wieder auferstehen«, »Sehen Sie, so sieht ein Jude aus. Er kann nicht anders als lügen und betrügen« oder »Heute gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt« seien nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht »geistige Brandstiftung«, volksverhetzend und »nicht nur grenzwertig sondern ganz erheblich« strafbar.

Die Angeklagten hatten zuvor Geständnisse abgelegt, was sich strafmildernd auswirkte. Geständnis und Reue sind allerdings zweierlei. Uwe D. saß vor Gericht demonstrativ mit einem T-Shirt bekleidet, auf dem in Frakturschrift »Midgards Stimme« stand, der Name, unter dem sein Sohn die vor Gericht erörterten Lieder sang. D. junior trug ein Shirt einer bei Rechtsextremisten beliebten Kleidermarke. Auch ihre zahlreichen Fans, die auf den Besucherplätzen saßen, trugen ihre rechte Gesinnung offen zur Schau.

Nicht nur durch ein demonstratives Interesse an den Gesprächen der Journalisten während der Verhandlungspause. Auf ihren Kleidungsstücken stand etwa »Solidarität mit dem nationalen Widerstand« oder »Bruderschaft Brandenburg«. Strafbar ist keine dieser Aufschriften. Aber sie machten deutlich, dass Überzeugungstäter und deren Fans im Gerichtssaal saßen.

Beide Verurteilte saßen nicht zum ersten Mal vor dem Kadi. Uwe D. wurde nach Gerichtsangaben bereits wegen Trunkenheit am Steuer, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Erschleichen von Sozialleistungen verurteilt. Auch eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot und Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen hat er sich eingefangen. In drei nachgewiesenen Fällen hat er laut Richterspruch eine selbst entworfene Uniform der Kameradschaft »Frontbann 24« getragen. Diese Kameradschaft wurde 2009 verboten, weil sie verfassungsfeindlich sei und die Nähe zum Nationalsozialismus suchte. Bei D. junior standen laut Gericht Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen zu Buche, die jedoch länger zurück lagen.

Nicht gestanden hatte D. junior, ein Video erstellt und im Internet verbreitet zu haben, das die Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Bianca Klose, in eine kriminelle Ecke stellte. In diesem Punkt wurde die Anklage eingestellt. Wegen der Vielzahl der angeklagten Musiktitel hatte das auf das Strafmaß allerdings kaum oder gar keinen Einfluss.

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