Prepaid-Verträge
Der Sinn von Prepaid-Handyverträgen ist die Kostenkontrolle. Von diesem Grundsatz ging auch das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 28. Juni 2012 (Az. 22 U 207/11) aus.
Hat der Kunde sich für eine »automatische Aufladung« in 10-Euro-Schritten entschieden, muss nach jeder Aufladung um 10 Euro eine Warnung erfolgen - es darf nicht einfach eine Rechnung über 14 000 Euro für angebliche Internetverbindungen zugeschickt werden. Ein Prepaid-Vertrag beinhaltet, dass der Anbieter dem Mobilfunkkunden ein Guthaben einrichtet, das dieser im Voraus bezahlt und dann abtelefoniert.
Der Fall: Ein ...
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