»Verpartnerung« - was bedeutet das?

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Ehe

Seit 2001 können in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare mit der »eingetragenen Lebenspartnerschaft« den Bund fürs Leben schließen. Auf vielen Rechtsgebieten ist die eingetragene Partnerschaft inzwischen auch der Ehe gleichgestellt. Doch es gibt immer noch Unterschiede.

Unter gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft versteht der Gesetzgeber eine eingetragene Partnerschaft zweier Menschen des gleichen Geschlechts. »Diese staatlich eingetragene Verbindung ist in vielen rechtlichen Bereichen - aber nicht allen - der Ehe gleichgestellt«, erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. »Basis ist das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Die Ehe findet ihre rechtliche Grundlage dagegen im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem das Familienrecht festgelegt ist. Verschiedene dort getroffene Regelungen für Ehepartner gelten inzwischen jedoch entsprechend auch für Lebenspartner.«

Gemäß dem LPartG können zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen, indem sie gegenüber dem Staat erklären, dass sie eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen wollen. Eine solche Verpartnerung kann bei jedem Standesamt stattfinden. In einigen Bundesländern, wie etwa in Bayern...


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