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Wie lange gilt der Schutz von DDR-Verträgen?
Grund und Haus / Leserfrage zu Nutzungsverträgen nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz
Unsere Erbengemeinschaft besitzt ein unbeheizbares Wochenendhaus an der Ostsee. Es wurde 1960 mit viel Eigenleistung gebaut. Das Grundstück wurde uns 2006 zum Vorzugspreis angeboten. Zum Kauf waren wir nicht in der Lage. Wir sind nach wie vor Pächter. Kann uns der Eigentümer ab 4. Oktober 2015 mit einer Schonfrist von sieben Jahren kündigen? Würde ab 4. Oktober 2222 der Schutz der DDR-Nutzungsvert...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234121.wie-lange-gilt-der-schutz-von-ddr-vertraegen.html
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