Ein Zahlungsrückstand rechtfertigt Räumungsklage

Nebenkostenvorauszahlung

Mieter, die die Vorauszahlungen der Nebenkosten nicht in voller Höhe überweisen, müssen mit einer Räumungsklage rechnen. Der Vermieter muss nicht zunächst auf volle Zahlung der Nebenkosten klagen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 18. Juli 2012 entschied (Az. VIII ZR 1/11).

Der BGH wies damit eine Klage der Mieterin aus Schönefeld bei Berlin ab. Sie hatte nach mehreren Erhöhungen der Betriebs- und Heizkosten die erhöhten Vorauszahlungen der Nebenkosten zuletzt nicht mehr in voller Höhe überwiesen.

Nach einem Jahr hatte der Vermieter genug. ...


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