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Kann der Mieter die Bauarbeiten stoppen?

Keine Modernisierungsankündigung

Hinsichtlich der Modernisierungen gibt es wiederholt Streit zwischen den Mietern und dem Vermieter. In einem vor dem Landgericht (LG) Berlin verhandelten Streitfall entschied das Gericht am 12. März 2012 (Az. 63 T 29/12): Beginnt der Vermieter mit umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen, ohne sie gemäß § 554 Absatz 3 BGB vorher angekündigt zu haben, so kann der Mieter mittels einstweiliger Verfügung die Bauarbeiten stoppen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234123.kann-der-mieter-die-bauarbeiten-stoppen.html

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