Der Fall eines oft verletzten und arbeitsunfähigen Hobby-Fußballers

Leserfrage zum Sportverbot durch den Arbeitgeber

In meiner Freizeit spiele ich in einer Freizeitliga Fußball. Dabei verletze mich leider sehr oft, so dass ich krank geschrieben werde. Mein Arbeitgeber teilte mir jetzt mit, dass er mir diesen Sport verbieten wird, wenn ich nicht von selbst damit aufhöre. Ist mein Chef zu einer solchen Weisung überhaupt berechtigt?
Rene F., Leipzig

Grundsätzlich nicht, denn was Sie in Ihrer Freizeit machen, geht Ihren Chef nichts an. Kündigen kann er Sie nicht, weil es keinen Kündigungsgrund nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gibt. Eine verhaltensbedingte Kündigung käme nicht in Frage, weil Sie keine Arbeitspflichten verletzt haben. Auch eine Abmahnung wäre unwirksam.

Würden Sie trotz des Verbots weiterhin Fußball spielen und auch öfter verletzt arbeitsunfähig werden, bleibt die Frage, ob die Firma noch andere arbeitsrechtliche Sanktionen anwenden könnte.

Für den Arbeitgeber ist es sicherlich nicht erfreulich, immer wieder für eine geraume...



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