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Erwerbsminderungsrente trotz Weihnachtsgeld
Erhalten Arbeitnehmer wegen einer Krankheit eine befristete Erwerbsminderungsrente, dürfen die noch vom Arbeitgeber nachträglich gewährten Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht auf die Rente mindernd angerechnet werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234129.erwerbsminderungsrente-trotz-weihnachtsgeld.html
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