Ein Sarg auf Vorrat
Am Königssee will das Landratsamts das Ladenschlussgesetz durchsetzen - die Händler protestieren
Was ist ein Souvenir und was nicht? Diese Frage treibt den beliebten oberbayerischen Ferienort Schönau a. Königssee derzeit um. Ein Verbot des Landratsamtes stört den Frieden im Berchtesgadener Land.
Schönau a. Königssee. Es ist eine Bilderbuchkulisse: Ringsum die schroffen Felsen der Gebirgskette Steinernes Meer, darunter das tiefblaue Wasser des Königssees mit den pittoresken Türmchen der Kapelle St. Bartholomä im Hintergrund. Doch nun tobt in dem beliebten Ferienort Schönau a. Königssee im Berchtesgadener Land ein Streit um den sonntäglichen Verkauf von Souvenirs. Vorläufiger Höhepunkt: Ein Ladenbesitzer hat einen Sarg vor sein Geschäft gestellt, um gegen das Verbot des Landratsamtes zu demonstrieren.
Die Geschäfte in der ufernahen Flaniermeile von Schönau, wo die Ausflugsschiffe ab- und anlegen, dürfen laut Ladenschlussgesetz an Sonn- und Feiertagen nur sogenannte ortskennzeichnende Artikel verkaufen. »Das sind alkoholfreie Getränke, Bademoden und Badeartikel sowie Souvenirs«, sagt der Sprecher des Landratsamt...
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