Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Rettungswagen darf in »verkehrter« Richtung fahren

Ein Rettungswagen darf im Einsatzfall eine Einbahnstraße auch in »verkehrter Richtung« befahren. Ein Einsatz liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden bereits dann vor, wenn der mitfahrende Notarzt per Pieper zu einem Herzinfarktpatienten gerufen wird, befand das Gericht am Mittwoch vergangener Woche in Dresden in einer Berufungsverhandlung. Auf Anraten des OLG-Senats zog der Kläger seine ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/2343.rettungswagen-darf-in-verkehrter-richtung-fahren.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.