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Thälmann-Gedenkstätte: Abriss nicht zu billigen
Richterin erklärte sich im Prozess um angeblich geplante Brandstiftung befangen
Jeder, der in der Gegend wohnte oder wohnt, habe den Abriss der Ernst-Thälmann-Gedenkstätten in Ziegenhals nicht billigen können. Dies hatte eine Richterin des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im Juni geäußert. Es wurde ihr als Parteilichkeit ausgelegt. Zeitungsberichte belegen dies. Darum hat sie sich selbst für befangen erklärt und den Prozess gegen angebliche Brandstifter in spe abgegeben. Sie sehe sich nicht mehr in der Lage, das Verfahren weiterhin unvoreingenommen zu führen, soll die Richterin erklärt haben.
Die drei Angeklagten sollen sich im Mai 2010 - als die Gedenkstätte auf Veranlassung des privaten Eigentümers beseitigt wurde - verabredet haben, ein Baufahrzeug anzuzünden und die Abrissarbeiten damit zu behindern. In Wirklichkeit hat es allerdings gar keinen Anschlag gegeben.
Der Amtsgerichtsdirektor entschied inzwischen, die Selbstablehnung der Richterin sei begründet, erklärte gestern Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz, der einen der drei Angeklagten verteidigt. Das Vorgehen der Richterin sei eine »einmalige Geschichte«, die in Justizkreisen Aufmerksamkeit erregt habe. Gewöhnlich erkläre sich ein Richter nur dann selbst für befangen, wenn er einen Angeklagten zufällig persönlich kenne. Ein politischer Hintergrund sei äußerst selten.
Die Verteidigung bemängelt »massive Vorverurteilung« ihrer Mandanten. Es werde der Eindruck erweckt, als sei die Verabredung zu einem Verbrechen bereits gerichtlich festgestellte Tatsache. Rechtsanwalt Schultz drängt auf die Einstellung des Verfahrens.
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