NPD-Politiker Pastörs erneut vor Gericht
Anklage wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen
Schwerin (epd/nd). Vor dem Amtsgericht Schwerin hat am Donnerstag der Prozess gegen den Fraktionsvorsitzenden der rechtsextremen NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, begonnen. Dem 59-jährigen Politiker werden Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen vorgeworfen. Die Gerichtsverhandlung soll am 9. und 16. August fortgesetzt werden.
Laut Anklage soll Pastörs in einer Landtagssitzung am 28. Januar 2010 eine tags zuvor stattgefundene Veranstaltung zum Holocaust-Tag als »Schuldkult« und »Betroffenheitstheater« bezeichnet haben. Ferner soll er den Initiatoren der Veranstaltung unterstellt haben, sie würden auf »den Sieg der Lüge über die Wahrheit« hoffen. Auch von »Auschwitzprojektion« soll er gesprochen und damit den Holocaust geleugnet haben.
Der Angeklagte erklärte, er werde sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Zudem bezeichnete Pastörs das Strafverfahren gegen ihn wegen des Indemnitätsschutzes als illegal. Demnach könnten Abgeordnete aufgrund von Parlamentsreden juristisch weithin nicht belangt werden. Selbst wenn diese Rechtsvorschriften nicht bestünden, ließen seine Äußerungen »nicht im Ansatz« eine strafrechtliche Würdigung zu, sagte der wegen Volksverhetzung bereits verurteilte Politiker. Zu Beginn der Verhandlung hatte das Gericht einen Antrag des Verteidigers, des Juristen und Schweriner NPD-Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski, auf Vertagung der Verhandlung als unzulässig zurückgewiesen.
Das Amtsgericht Saarbrücken hatte den NPD-Politiker bereits im Jahr 2010 wegen Volksverhetzung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Pastörs hatte bei einer Parteiveranstaltung in Saarbrücken Juden und Türken verunglimpft sowie zu Hass und Gewalt gegen sie aufgestachelt.
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