Preis des Patriarchats
Ist die Beschneidung von Jungen ein Initiationsritus?
Ein muslimischer Arzt führt bei einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung durch. Zwei Tage nach der OP setzen Nachblutungen ein. Die Mutter bringt ihren Sohn in die Notaufnahme. Dort bleibt er nach weiteren Eingriffen und Narkosen schwerkrank zehn Tage. Die Staatsanwaltschaft Köln »bekommt Wind von dem Eingriff«, heißt es etwas dunkel in der Presse, und erhebt Anklage. Der Arzt wird freigesprochen, weil er im Irrtum gehandelt habe, der Wunsch der Eltern reiche aus. Aber das Landgericht entscheidet im 63. Jahr des Grundgesetzes, selbiges auch anzuwenden und die Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Jungen als Körperverletzung zu werten und daher als in Deutschland strafbar.
Um das Recht werden schon einige Zeit Debatten geführt. So schreibt ein Strafrechtler zum jetzigen Urteil: »Inzwischen stuft die Mehrheit der Experten medizinisch nicht notwendige, also auch religiöse Beschneidungen, deren Ergebnis ›d...
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