Einspruch per E-Mail unzulässig
Eine einfache E-Mail ist der falsche Weg für eine Rechtsbeschwerde bei Gericht. Es fehle an der gesetzlich erforderlichen Schriftform, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einer Entscheidung vom 3. April 2012 (Az. S SsRs 294/11). Über die Hintergründe der Entscheidung informiert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).
In dem verhandelten Fall erhielt ein Autofahrer eine 40-Euro-Geldbuße aufgebrummt, weil er während der Fahrt gegen das Handyverbot verstieß. Der Betroffene legte fristgemäß per E-Mail Rechtsbeschwerde ein. Das Amtsgericht Delm...
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