Nicht akzeptieren ohne Belehrung über Kündigungsrecht
Gaspreiserhöhung
Gaskunden müssen Preiserhöhungen nicht akzeptieren, wenn sie dabei nicht umfassend über ihre Kündigungsrechte informiert werden. Das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf wies mit Urteil vom 18. Juni 2012 die Klage eines Gasversorgers aus Viersen ab, der von einer Kundin 5000 Euro an Nachzahlungen verlangt hatte (Az. VI-2 U / Kart 10/11).
Nach Auffassung des Gerichts hatte der Versorger die Kundin nicht ausreichend informiert und damit gegen EU-Recht verstoßen. Der 2. Kartellsenat des OLG befand die für Gashaushaltskunden geltende Verordnung für europarechtswidrig. EU-Mitgliedstaaten seien verpflichtet, transparente Vertragsbedingungen festzulegen. Danach müs...
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