Erwerbstätige Behinderte haben darauf Anspruch

Kindergeld

Einem erwachsenen Behinderten darf wegen einer bestehenden Berufstätigkeit nicht generell das Kindergeld verweigert werden. Wenn das Erwerbseinkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreiche, könne über das 25. Lebensjahr hinaus noch ein Kindergeldanspruch bestehen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 6. Juni 2012 veröffentlichten Urteil (Az. III R 29/09).

Die Behinderung müsse aber in »erheblichem Maße« ursächlich dafür sein, dass die Person sich nicht selbst unterhalten kann, entschieden die Münchner Richter.

Damit bekam die Mutter einer heute 31-jährigen gehörlosen Frau im Wesentlichen Recht. Ihre Tochter hatte eine Ausbildung zur ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.