»Gebrauchtes« Haus wird mit Police gekauft
Immobilienerwerb
Wer ein »gebrauchtes« Haus kauft, erwirbt damit automatisch auch die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers. So entsteht keine Lücke im Versicherungsschutz. Man muss den alten Vertrag aber nicht behalten.
Innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung haben sowohl der Neubesitzer als auch die Versicherung das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Bevor man kündigt, sollte man den Leistungsumfang der bisherigen Police prüfen. Zunächst muss nachgeschaut werden, ob die Beschreibung des Hauses einschließlich später erfolgter Um- und Ausbauten im Vertrag korrekt ist und alle Nebengebäude mit einbezogen sind.
Dann ist zu entscheiden, ob der Standardschutz für die finanziellen Folgen eines Brandes, von Leitungswasserschäden, Rohrbruch sowie Sturm und Hagel ausreichend ist. Sogenannte Elementarschäden - dazu zählen unter anderem Überschwemmung, Rückstau durch Sta...
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