Täter-Witwen besser gestellt als Opfer-Witwen
Beihilfe statt Rente: NRW bietet Hinterbliebener von KZ-Opfer vor Gericht einen Vergleich an
Nachkommen von Nazi-Opfern sind schlechter gestellt als jene von Nazi-Tätern. Daran ändert auch ein Vergleich nichts, den das Land NRW der Witwe des Holocaust-Überlebenden Anton B. unterbreitete. Jetzt wollen Grünen-Politiker und Opfervertreter das Bundesentschädigungsgesetz reformieren.
Ein seit über drei Jahren währender, für viele obszön anmutender Rechtsstreit fand gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht ein Ende: Eva B., Witwe des 2009 verstorbenen Auschwitz-Überlebenden Anton B., erhält zwar nicht wie erhofft eine Hinterbliebenenrente, wohl aber wird das Land NRW ihr eine lebenslange Beihilfe von monatlich 600 Euro zahlen und überprüfen, ob es die Kosten für die Krankenversorgung der 62-Jährigen übernimmt. Auf diesen Vergleich einigten sich die Anwälte der Klägerin und des Landes.
Romani Rose nahm kein Blatt vor den Mund: Hannelore Kraft möge, so Roses Bitte, »nicht länger einen skandalösen Umgang Ihrer Behörden mit Holocaust-Opfern der Sinti und Roma in Nordrhein-Westfalen« zulassen, schrieb der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma am 24. Juli an die NRW-Ministerpräsidentin. Rose sprach von einem »unglaublichen und nicht hinnehmbaren Vorgang«, von einem »Willkürakt«, von einer »Herabsetzung...
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