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Geldversteck im Kachelofen - Schatzfund oder Finderlohn?

Zivilrecht

Kann nach dem Fund einer größeren Menge versteckten Bargeldes in einem Haus die Geldsumme einer bestimmten verstorbenen Person zugeordnet werden, handelt es sich nicht um einen Schatzfund. Dem Landgericht Düsseldorf zufolge darf der neue Hauseigentümer nur auf einen Finderlohn hoffen - nicht auf die Gesamtsumme. So entschied das LG Düsseldorf am 27. Juli 2012 (Az. 15 O 103/11).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/235471.geldversteck-im-kachelofen-schatzfund-oder-finderlohn.html

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