Ein Bandscheibenvorfall ist kein Arbeitsunfall

BSG-Urteil

Das Bundessozialgericht in Kassel beschäftigte sich am 27. Juli 2012 mit zwei Fällen, bei denen es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ging. In den Urteilen begründete das Gericht, warum letztendlich dafür nicht die Unfallkasse aufzukommen habe.

Wird nach einem Arbeitsunfall ein Bandscheibenvorfall festgestellt, muss dafür nicht immer die Unfallkasse geradestehen. Nur wenn Mediziner den Bandscheibenvorfall auf das Unfallereignis zurückführen, könne der Unfallversicherungsträger zu Leistungen verpflichtet sein.

Das entschied am 24. Juli 2012 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in zwei Urteilen (Az. B 2 U 9/11 R und Az. B 2 U 23/11 R).

Das BSG stellte dabei heraus, dass es unerheblich sei, dass bei dem Beschäftigten vor dem Unfall noch kein Bandsc...


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