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Jobcenter: Kein Schulgeld für Privatschule
Sozialgericht Berlin
Jobcenter sind nicht verpflichtet, das Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Privatschule zu übernehmen. Der Bedarf an Schulbildung wird durch die unentgeltlichen öffentlichen Regelschulen ausreichend gedeckt. heißt es in einem Urteil des Sozialgerichts vom 12. Juni 2012 (Az. S 172 AS 3565/11).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/235493.jobcenter-kein-schulgeld-fuer-privatschule.html
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