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Bewegungsmelder

Onlineprotest als Computersabotage Berlin (nd-Nowak). Onlinedemonstranten können sich nach Meinung der Bundesregierung nicht auf das Demonstrationsrecht berufen, weil dazu eine »körperliche Anwesenheit erforderlich« sei, die im virtuellen Raum nicht gegeben ist. Diese Lesart stand in einer Antwort auf eine Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Sevim Dagdelen und Andrej Hunko an die Bundesregierung. Di...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/235515.bewegungsmelder.html

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