Volksbegehren zur Energie ist zulässig
(dpa). Der rot-schwarze Senat hat das Volksbegehren »Neue Energie für Berlin« für eine Rekommunalisierung der Stromnetze für zulässig erklärt. Er lehne einen entsprechenden Gesetzentwurf der Initiative aber ab, sagte Senatssprecher Richard Meng am Dienstag in Berlin. Der Entwurf enthalte einige sympathische Elemente, doch die Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik seien damit nicht optimal erreichbar, begründete er.
Der Senat empfiehlt dem Abgeordnetenhaus, den Entwurf nicht anzunehmen. Mitinitiator Michael Efler vom »Berliner Energietisch« bezeichnete die Entscheidung als »bedauerlich«. Es werde nun schwerer, das Abgeordnetenhaus zu überzeugen.
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