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Karlsruhe erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inland

Darf die Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inland schießen? Das Bundesverfassungsgericht sagt Ja - stellt aber strengste Bedingungen. Passagierflugzeuge dürfen nicht abgeschossen werden. Die CSU ist erfreut, denn die Staatsregierung war nach Karlsruhe gezogen.

Karlsruhe (dpa/lby) - Die Bundeswehr darf in extremen Ausnahmefällen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Katastrophe auch im Inland eingesetzt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Ein Abschuss von Passagiermaschinen, etwa im Fall eines Terrorangriffs, bleibt aber verboten. Zudem sei auch in Eilfällen immer ein Beschluss der ges...

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