Ein erschreckender Rückschritt
Die geplanten Änderungen zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern geben Anlass zur Sorge. Auch wenn die Reform besonders in den Medien als überfällige Gleichstellung unverheirateter Väter im Familienrecht gefeiert wird, ist sie mit Blick auf das gesamte Kindschaftsrecht ein erschreckender Rückschritt. Das Herzstück jeden kindschaftsrechtlichen Verfahrens ist die Kindeswohlprüfung. Sämtliche richterliche Entscheidungen, nicht nur die des Sorgerechts, sondern auch des Umgangs, der Wohnungsnutzung etc. unterliegen dem Primat des Kindeswohls. Das vorgeschlagene Schnellverfahren ohne Anhörung der Eltern und ohne Ermittlung der Lebensumstände ist mit Blick auf das Kindeswohl nicht akzeptabel.
In der Diskussion fällt oft unter den Tisch, dass nicht verheiratete Eltern bereits seit 1998 das Sorgerecht gemeinsam ausüben können. Der Großteil nicht miteinander verheirateter Eltern entscheidet sich bereits dafür. D...
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