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Ver.di-Rechtsgutachten: Vermögensabgabe ist durch das Grundgesetz gedeckt
300 Euro Milliarden soll eine Vermögensabgabe dem Staat bringen. Betroffen davon wären nur Millionäre.
Die Finanzkrise ist eine »außergewöhnliche Notsituation«. Deswegen rechtfertigt sie eine einmalige Vermögensabgabe. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag von ver.di und der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. »Damit ist die Ausrede widerlegt, dass eine Vermögensabgabe zulasten der Reichen und Superreichen letztlich am Grundgesetz scheitere«, sagte der ver.di -Vorsitzende Franz Bsirske bei der Vorstellung der Studie am Freitag. Gemeinsam mit Sozialverbänden und Nichtregierungsorganisationen fordert die Dienstleistungsgewerkschaft im Bündnis »Umfairteilen« eine höhere Besteuerung von Vermögenden.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 106 die Möglichkeit einer einmaligen Vermögensabgabe vor. Diese dürfe auf Grund einer »außerordentlichen Notsituation« erhoben werden, erklärt der Autor des Gutachtens, der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland. Als eine solche Notsituation sieht er die Finanzkrise, weil sie zu einem plötzlic...
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