BGH kippt Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2012 erneut entschieden, dass bestimmte Klauseln in Kapitallebensversicherungsverträgen zu Rückkaufswerten, Stornoabzügen sowie zur Verrechnung von Abschlusskosten ungültig sind (Az. IV 201/10).

Betroffen vom Urteil sind Kunden, die ihre Lebensversicherung zwischen 2002 und 2007 abgeschlossen haben.

Das BGH-Urteil bezieht sich ausdrücklich zwar nur auf Klauseln, die der Versicherer Deutscher Ring verwendet hat. Die Ausführungen lassen sich jedoch nach Aussage von Rechtsanwalt Klaus-Jörg Diwo von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) verallgemeinern, da nahezu alle Versicherer in dem genannten Zeitraum ähnliche oder sogar wortgleiche Klauseln verwendet haben. Es wird deshalb allen betroffenen K...


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