Homosexuelle Beamte nicht benachteiligen

Familienzuschlag

Homosexuelle Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dürfen beim Familienzuschlag nicht schlechter behandelt werden als Ehepaare. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. Juni 2012 (Az. 2 BvR 1397/09).

Beamte, die ihre Ansprüche frühzeitig geltend gemacht hatten, haben Anspruch auf Nachzahlung ab dem 1. August 2001, entschieden die Richter. Damit stärkt das Bundesverfassungsgericht die Rechte schwuler und lesbischer Lebenspartner.

Die Entscheidung hat vor allem Wirkung für die Vergangenheit: Rückwirkend seit 2009 erhalten Lebenspartner nach dem Bundesbesoldungsgesetz ohnehin die gleichen Zuschläge wie Verheiratete. Auch alle Bundesländer - mit Ausnahme von Sachsen - bezahlen schwulen und lesbischen Lebenspartner mittlerweile Familienzuschläge.

Die Regel...


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