Firma verweigert eine Entgeltfortzahlung
Leserfrage zu den Folgen der Schlichtung einer Prügelei
In meiner Firma prügelten sich kürzlich zwei Kollegen. Ich ging dazwischen und wollte schlichten. Dabei bekam ich mehrere heftige Schläge ab, so dass ich daraufhin arbeitsunfähig wurde. Die Firma gewährt mir keine Entgeltfortzahlung. Begründung: Ich hätte mich nicht einmischen sollen und habe die Krankheit selbst verschuldet. Ist mein Arbeitgeber damit im Recht?
Marcel B., Berlin
Zunächst einmal: Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erhalten Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit dann, wenn sie die Krankheit nicht verschuldet haben.
Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist zu dieser Regelung sehr umfangreich, zumal Arbeitgeber berechtigt sind, im Falle selbst verschuldeter Krankheit die Fortzahlung zu verweigern. Es liegt also auf der Hand, dass es sich hier um einen sehr sensiblen Regelungsgegenstand handelt, denn unter welchen Umständen kann schon von vorn herein ...
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