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Jobcenter bezahlt den Kurs für das Babyschwimmen

Hartz IV

Nehmen Hartz-IV-Bezieherin mit ihrem Kleinkind an einem Babyschwimmkurs teil, muss das Jobcenter die Kosten erstatten. Ein Babyschwimmkurs gehört zu den von der Behörde zu finanzierenden Teilhabeleistungen, entschied das Sozialgericht Darmstadt mit seinem Urteil vom 27. März 2012 (Az. S 1 AS 1217/11).

Damit bekam eine Hartz-IV-Empfängerin Recht, die 2011 mit ihrem Neugeborenen an einem neunwöchigen Babyschwimmkurs teilgenommen hatte. Für Nichtvereinsmitglieder hatte der Kursanbieter eine Gebühr von 45 Euro verlangt. Die Mutter wollte nunmehr das Geld als Teilhabeleistung vom Jobcenter erstattet haben. Das Jobcenter verweigerte die Zahlung, denn Teilhabeleistungen bezögen sich nur auf Mitgli...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/236141.jobcenter-bezahlt-den-kurs-fuer-das-babyschwimmen.html

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