Sie muss nicht voll bezahlt werden
Pflege im Ausland
Die Pflegeversicherung zahlt Deutschen bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland nur das Pflegegeld. Die sogenannte Sachleistung der Pflege muss aber nicht erstattet werden, so die EU-Richter.
Deutsche im Ausland haben keinen Anspruch darauf, dass die deutsche Pflegeversicherung die Pflege und häusliche Versorgung an ihrem zeitweiligen Wohnort bezahlt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12. Juli 2012 in Luxemburg entschieden. Er bestätigte damit die schon bisher in Deutschland geltende Regelung und wies eine Klage der EU-Kommission dagegen ab.
Wer als Deutscher im Ausland pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Zahlung des niedrigeren Pflegegeldes au...
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