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Quadratur des Kreises
Aert van Riel ist nd-Redakteur für Innenpolitik
Schon seit Wochen schlägt das Urteil des Kölner Landgerichts hohe Wellen. Die Richter hatten die Beschneidung eines vierjährigen Jungen, der zwei Tage nach der OP ins Krankenhaus gebracht werden musste, als »einfache Körperverletzung« bewertet. Das Wohl des Kindes stehe über der freien Religionsausübung der muslimischen Eltern. Umstritten ist, ob das Kölner Urteil tatsächlich wegweisend sein könnte. Andere Gerichte oder Staatsanwälte sind daran jedenfalls nicht gebunden. Nichtsdestotrotz wurde gestern der Rabbiner der jüdischen Gemeinde im oberfränkischen Hof von einem Arzt aus Hessen wegen der Beschneidung von Kindern angezeigt.
Die empörten Reaktionen der Muslime und Juden, die um ihr Recht auf Religionsausübung fürchten, sind verständlich. Jahrzehntelang haben deutsche Regierungen und weite Teile der Bevölkerung den Migranten deutlich zu verstehen gegeben, dass man nicht an ihrer Integration in die Gesellschaft interessiert ist....
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