Klage gegen Hartz-IV-Miete unzulässig

(nd-Kammer). Das Landessozialgericht hat gestern die Klage eines Berliner Sozialhilfeempfängers gegen die vom Senat beschlossene neue »Wohnaufwendungsverordnung« (WAV) als unzulässig verworfen. Da er dauerhaft erwerbsgemindert sei, gehöre er nicht zu dem Personenkreis, »der befugt ist, ein die Verordnung betreffendes Normenkontrollverfahren zu initiie...


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