Bereit gegen den inneren Feind
Verfassungsrichter erlauben Bundeswehr im Binneneinsatz: NATO-Standard wird erreicht
In der vergangenen Woche veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Thema Bundeswehr im Innern. Deutschland folgt mit der Entscheidung dem Weg anderer NATO-Partner
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich auf deren Einsatz im Katastrophennotstand und im besonders schweren Unglücksfall nach Art. 35 Abs.2 und Abs.3 des Grundgesetzes (GG). Hiervon erfasst werden nur ungewöhnliche Ausnahmesituationen »katastrophischen« Ausmaßes.
Neue Möglichkeiten eröffnetDas Gericht öffnete damit vor allem Kanäle für den Gesetzgeber, die Verwendung der Bundeswehr im Innern zu diversifizieren. Es geht ihnen darum, die Truppe zu allem Möglichen heranziehen zu können, sei es zur Bekämpfung von tatsächlichen oder vermeintlichen Terroristen, zur Absicherung von Großveranstaltungen (siehe das britische Militär bei den Olympischen Spielen), zum Abschießen gekaperter Flugzeuge oder als Drohkulisse bei politischen Auseinandersetzungen.
Das Entscheidende beim inneren Einsatz der Truppe ist aber bereits seit der Notstandsverfassung von 1968 bereits geregelt. Und das ist der Systemerhalt, sollte das ...
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