Rückfallquote soll sinken

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Das Land Brandenburg will sich verstärkt um die Resozialisierung von Straftätern kümmern. Ein Referentenentwurf für das neue Justizvollzugsgesetz sieht zahlreiche Lockerungen vor wie längere Besuchszeiten, mehr Freigänge und eine Erweiterung des offenen Vollzugs. Nach den Plänen von Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) soll zudem die bisherige Arbeitspflicht zugunsten von Therapie oder beruflicher Qualifizierung gestrichen werden. Die Sozialtherapie soll deutlich ausgeweitet werden von 70 auf 130 Plätze. Ziel: Die Rückfallquote von Straftätern senken - und Sicherungsverwahrung durch bessere Betreuung vermeiden.

»Die Eingliederung ist ein wesentlicher Teil des Gesetzentwurfs«, sagte Schöneburg am Freitag. »Wir werden bereits im Vollzug Sorge tragen, dass die Grenzen zwischen Gefängnis und Außenwelt so flexibel gestaltet werden, wie es im Einzelfall verantwortbar ist.«

»Mit diesem Gesetz erhält Brandenburg das täterfreundlichste Strafvollzugsgesetz in Deutschland«, kritisierte der Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum (CDU). »Das ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer.« Eichelbaum kündigte massiven Widerstand seiner Partei gegen das Gesetz an. Grüne und FDP wollen das Papier zunächst in Ruhe auswerten.

Auch vom Regierungspartner SPD hieß es, der Entwurf werde noch intensiv beraten. »Von einer optimalen Resozialisierung hat die gesamte Gesellschaft etwas«, betonte ein Sprecher. »Für die SPD-Fraktion ist aber ebenso klar, dass Strafe auch der Buße und der Wahrung der Würde der Opfer dient.« Darum werde kritisch überprüft, wie weit Vollzugslockerungen im Einzelfall gehen könnten. Die SPD mahnte zugleich, Resozialisierung und Opferschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Schöneburg ist optimistisch, dass der Landtag das Gesetz bis Sommer 2013 verabschiedet. Es beruht auf einem Musterentwurf, auf den sich Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen 2011 verständigt hatten. Brandenburg folgt komplett dem Konzept - ungeachtet der Kritik, die es im Frühjahr gegeben hatte, weil Schwerverbrecher bereits nach fünf statt bisher zehn Jahren Gefängnis Hafturlaub bekommen können sollten. Brandenburg verzichtet nun ganz auf festgelegte Fristen. Entscheidend sei ausschließlich der Einzelfall, hieß es.

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