Vulkanasche ist höhere Gewalt

Reiserecht

Urlauber können keinen Schadenersatz einklagen, wenn ihre Reise aufgrund einer Naturkatastrophe abgesagt wird. Das entschied das Amtsgericht München in einem am 20. August 2012 veröffentlichten Urteil (Az. 222 C 10835/11).

Das Gericht wies damit die Klage eines Feriengastes ab, dessen Rückflug aus Kenia im April 2010 wegen der Vulkanaschewolke des isländischen Eyjafjallajökull gestrichen worden war.

Der Urlauber hatte bei einem Münchner Reiseunternehmen eine einwöchige Pauschalreise nach Mombasa in Kenia gebucht. Der Rückflug wurde infolge der Aschewolke abgesa...


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