Extra-Gebühren sind unzulässig
OLG-Urteil zum Pfändungsschutzkonto
Eine Bank darf in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren (AGB) keine Zusatzgebühren für die Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erheben.
Darauf verweist der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV) unter Hinweis auf die Mitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) zum Urteil vom 26. Juni 2012 (Az. 2 U 10/11). Damit gab das OLG einer entsprechenden Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen eine Direktbank mit Sitz in Schleswig-Holstein statt.
Banken sind seit dem 1. Juli 2011 verpflichtet, auf Antrag des Kontoinhabers ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Greift ein Gläubiger durch Kontopfändung auf das Kontoguthaben des Schuldners zu, verbleibt dem Schuldner bei einem Pfändungsschutzkonto der monatliche Betrag zur Existenzsicherung (Pfändungsfreibetrag) auf dem Konto, über den er dann verfügen kann.
Seit dem 1. Januar 2012 können Schuldner nur noch mit Hilfe eines...
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