Kündigung wegen unberechtigter Minderung der Miete

Bundesgerichtshof höhlt Mieterrechte weiter aus

Der Bundesgerichtshof hat mit einem weiteren Urteil die Mieterrechte ausgehöhlt. Der BGH entschied am 11. Juli 2012 (Az. VIII ZR 138/11): Wer zu Unrecht die Miete mindert und einen Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten auflaufen lässt, dem droht die Kündigung.

»Ich halte das BGH-Urteil für problematisch und im Ergebnis für falsch. Der Bundesgerichtshof höhlt Mietminderungsrechte in nicht nachvollziehbarer Art und Weise aus«, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die aktuelle Entscheidung des BGH. »Mieter müssen die Möglichkeit haben, ihre Rechte ohne Angst vor einer Kündigung geltend machen zu können. Droht ihnen die Kündigung des Vermieters, wenn sie die Miete kürzen, sich aber über die Ursachen des Mangels irren, steht das gesetzlich garantierte Mietminderungsrecht nur noch auf dem Papier.«

Der Fall: Die Mieter eines Einfamilienhauses in Bayern hatten die Miete wegen Schimmel und Kondenswasserbildung um knapp 20 Prozent gemindert. Nach knapp einem J...


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