Kritik an Rostock - Gedenken
Geladene Gäste vom deutsch-afrikanischen Freundschaftsverein blieben draußen
Rostock. Rostocker Antifaschisten hatten Anfang der Woche bekannt gemacht, dass zwei Vertretern des deutsch-afrikanischen Freundeskreises Dajara e.V. trotz Einladung der Stadt der Einlass zum offiziellen Gedenken an das rassistische Pogrom in Rostock-Lichtenhagen verweigert wurde. Ihre Plätze auf der Ehrentribüne, auf der auch Bundespräsident Joachim Gauck saß, blieben leer. Die beiden hätten sich mit ihren Einladungen über eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn am Ort des Geschehens eingefunden. Dort habe es Verzögerungen gegeben. Das sei nicht ungewöhnlich, »bedenkt man die hohen Sicherheitsvorkehrungen, die für die Anreise des Bundespräsidenten getroffen werden«, hieß es in der Mitteilung. Doch nachdem die Sicherheitsbeamten mit den Veranstaltern Rücksprache gehalten hatten, sei den geladenen Gästen mitgeteilt worden, »dass sie auf der Veranstaltung nicht erwünscht seien«.
»Während sich die Vertreter des Staats und der Stadt der vermeintlich großen Fortschritte im Kampf gegen Rassismus rühmten, mussten die tatsächlich Betroffenen von Rassismus außen vor bleiben«, kommentierte das Bündnis »20 Jahre nach den Pogromen – das Problem heißt Rassismus«, das die Großdemonstration am Samstag organisiert hatte.
Ein Sprecher der Stadt reagierte auf nd-Anfrage betroffen. Es habe sich nicht um »böse Absichten« gehandelt, sagte er. In einer Pressemitteilung der Stadt hieß es: »Wir bedauern außerordentlich, dass der geladene Ehrengast die Gedenkveranstaltung nicht von dem vorgesehenen Platz aus mit verfolgen konnte.« Die beiden Gäste vom Daraja e.V. seien zu spät gekommen. Wegen der Sicherheitsvorkehrungen sei ein Einlass nicht mehr möglich gewesen. Dies sei auch Journalisten so ergangen, sagte der Sprecher.
Für Kritik sorgt unterdessen die Polizeikontrolle am Berliner Bahnhof Gesundbrunnen am frühen Sonntagmorgen. Knapp 100 Reisende, der größte Teil auf der Rückreise aus Rostock, wurden fast drei Stunden festgehalten und erkennungsdienstlichen Maßnahmen unterzogen, weil es im Zug zu Sachbeschädigungen gekommen war. Anwälte hatten die Maßnahme als »absolut unverhältnismäßig kritisiert«. Nach nd-Informationen wollen einige der Betroffenen nun beim Verwaltungsgericht Klage einreichen.
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