Entwurf für neues Leistungsschutzrecht beschlossen

Berlin (dpa) - Presseverlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zugänglich zu machen. Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Kabinett am Mittwoch auf den parlamentarischen Weg gebracht hat

Der umstrittene Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google. Sie und sogenannte News-Aggregatoren sollen bei Verwendung von Material künftig eine Gebühr an die Verlage zahlen. Regierungssprecher Steffen Seibert wies darauf hin, dass etwa Blogger, Verbände, Rechtsanwaltkanzleien oder private Nutzer von der Zahlungspflicht ausgenommen seien. Die Verfasser der Artikel sollten angemessen an den neuen Gebühren beteiligt werden.

Schwarz-Gelb hatte ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Die Verlegerverbände hatten eine Umsetzung noch in dieser Wahlperiode gefordert. Google sprach...


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