Neonazi zieht die Arschkarte

26-jähriger Anstifter der Brandstifter von Zossen erhält kein milderes Urteil

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Es bleibt bei drei Jahren und acht Monaten Haftstrafe. Der Rechtsextremist Daniel T. erhält kein milderes Urteil. Er hatte im Januar 2010 einen Jugendlichen angestiftet, das Haus der Demokratie in Zossen samt einer Ausstellung über jüdisches Leben abzufackeln. Am Montag akzeptierte Daniel T. in einer Berufungsverhandlung vor dem Landesgericht Potsdam notgedrungen seine frühere Verurteilung durch das Amtsgericht Zossen.

Matthias Schöneburg, der Anwalt des Anstifters, hatte ursprünglich gehofft, für seinen Mandanten eine kürzere Haftstrafe zu erwirken. Doch der Vorsitzende Richter Axel Gerlach ließ im Grunde keinen Zweifel daran, dass er sich dazu nicht durchringen könnte. Daraufhin zog Schöneburg nach Rücksprache mit seinem Mandanten die Berufung zurück. Ein Urteil des Landgerichts, dass den Spruch des Amtsgerichts Zossen lediglich bestätigt, hätte Daniel T. bloß zusätzliche Kosten eingebracht und dieser habe schon genug Schulden am...


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