Tipps für Mieter und Vermieter beim Auszug

Mieterwechsel

Wenn der Mieter kündigt, gibt es für den Vermieter einiges zu tun und zu beachten. Ist die Kündigung rechtlich einwandfrei? Sind Schönheitsreparaturen erforderlich? Was ist mit eventuellen Schäden in der Wohnung? Nachfolgend Tipps für einen möglichst reibungslosen Mieterwechsel.

Kündigungsfrist

Die Kündigung durch den Mieter ist dem Vermieter auf dem Postweg zuzustellen. Sie sollte vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter seit der Mietrechtsreform 2001 einheitlich maximal drei Monate zum Monatsende. Diese Regelung gilt auch bei Altmietverträgen, die zum Teil je nach Mietdauer noch längere Kündigungsfristen für den Mieter beinhalten.

Vorabnahme der Wohnung

Die Vorabnahme sollte rechtzeitig vor dem Auslaufen des Vertrags gemeinsam mit dem Mieter erfolgen. Schriftlich festzuhalten ist unter anderem, ob der Mieter bei Auszug renovieren und Reparaturen veranlassen muss. Der Mieter ist aufgrund des Mietvertrags berechtigt, die Wohnung und deren Einrichtungen wie etwa eine Einbauküche zu benutzen. Dafür bezahlt er die Miete. Behandelt der Mieter die Mietsache nicht ordnungsgemäß, muss er die dadurch entstandenen Schäden ersetzen.

Schönheitsreparaturen

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